Generell gilt: Sie dürfen maximal so viele Stimmen vergeben, wie Kandidaten / Kandidatinnen zur Verfügung stehen (Beispiel: 26 Kandidaten / Kandidatinnen = 26 Stimmen)
Sie können pro Kandidat / Kandidatin eine, zwei oder drei Stimmen vergeben (Zahl eins, zwei oder drei im Kästchen auf Wahlzettel hinter dem Namen des Kandidaten / der Kadidatin eintragen)
Maximale Summe aller Stimmen = Anzahl der Kandidaten / Kandidatinnen (Beispiel: 26), sonst ist der Stimmzettel ungültig.